Das
Bei Auswärtstätigkeiten von Angehörigen der Bundeswehr werden bei unentgeltlicher bzw. teilentgeltlicher Verpflegung von der Bundeswehr folgende Reisekostenerstattungen/Trennungsgelder gezahlt:
Tagegeld (§
Trennungsreisegeld (§
Trennungstagegeld (§
Aufwandsvergütung bei Truppenübungen (§
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|