OFD Berlin - Verfügung vom 25.02.1998
S 7162

OFD Berlin - Verfügung vom 25.02.1998 (S 7162) - DRsp Nr. 2008/91844

OFD Berlin, Verfügung vom 25.02.1998 - Aktenzeichen S 7162

DRsp Nr. 2008/91844

§ 4 Nr. 9 UStG Beurteilung von sogenannten Bauträgermodellen

Bauträgermodelle liegen u. a. vor, wenn ein Grundstück, ein Grundstücksanteil oder ein Miteigentumsanteil veräußert wird und der Grundstückslieferer im notariellen Vertrag eine Verpflichtung zur Errichtung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung eingeht. Die Eigentumsübertragung erfolgt i. d. R. mit der Zahlung der letzten Rate, Nutzen und Lasten gehen zum Zeitpunkt der Schlußabnahme des Objektes über.

Hierbei unterliegt der gesamte Vorgang der GrESt. Im Gegensatz dazu stellt sich umsatzsteuerlich die Frage nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages, ob zum Beispiel ein unbebautes oder bebautes Grundstück geliefert werden soll. Eine sog. „Bündelung” von Leistungen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur bei Leistungen desselben Unternehmens unter Einhaltung der Grundsätze der Einheitlichkeit der Leistung und von Haupt- und Nebenleistung zulässig. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

1. Unbebaute Grundstücke