Zur Anwendung der beiden vorgenannten BMF-Schreiben v. 18.9.1998 werden in Kürze weitere bundeseinheitliche Weisungen ergehen. Die OFD bittet, bis dahin wie folgt zu verfahren:
Zu a): Ab sofort sind für Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse weder InvZul nach dem
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