Für die Geltendmachung von Aufwendungen für die Pflege nach § 33 EStG war nach R 187 Abs.
Im Entwurf der
Danach ist pflegebedürftig, wer die Voraussetzungen des § 14 SGB XI erfüllt, d.h. in eine der drei Pflegestufen eingestuft ist. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit kann somit jetzt auch durch den Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung des Medizinischen Dienstes (§ 18 SGB XI) zum Grad der Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 1) geführt werden.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|