Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 14. November 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die 1940 geborene Betroffene leidet an einer phasenhaft verlaufenden bipolaren affektiven Störung. Für sie ist 2017 eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über die Unterbringung, Wohnungs- sowie Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten eingerichtet worden.
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