Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem
Demzufolge sind die durch BMF-Schreiben vom 03.12.2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021“ - BStBl I S. 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
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