Autor: Nau |
Folgende Möglichkeiten des Rentenbezugs existieren:
die Rentenanwartschaften, |
die im Einzelfall möglichen vorgezogenen Altersrenten (Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsbeginn, Hinzuverdienstgrenze), |
die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Rente, |
den - zur GRV-Rente (Gesetzliche Rentenversicherung) flankierenden - Bezug einer Betriebsrente sowie |
das Kontenklärungsverfahren in der GRV. |
Die Anspruchsgrundlagen für die Rente wegen Alters bilden die §§ 35 - 40 SGB VI mit Modifikationen zu den einzelnen Rentenarten in §§ 235 - 239 SGB VI. Einen Überblick über alle Rentenarten gibt § 33 SGB VI. § 34 SGB VI enthält Grundsätze zur Wartezeit und zum Hinzuverdienst beim Rentenbezug.
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