FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.07.2010 VI 353 - S 3837 - 013
FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.07.2010 (VI 353 - S 3837 - 013) - DRsp Nr. 2010/80378
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 22.07.2010 - Aktenzeichen VI 353 - S 3837 - 013
DRsp Nr. 2010/80378
Erbschaftsteuer; Fortführung der Stundung nach § 25 ErbStG bei ausgetauschtem Zuwendungsgegenstand
Der BFH hat mit dem als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom 11.11.2009, II R 31/07 (BStBl 2010 II S. 504) entschieden, dass die Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG im Falle der Veräußerung des Zuwendungsgegenstandes im Umfang des weiter bestehenden Nießbrauchsrechts fortzuführen ist, wenn sich der Schenker bereits in der Schenkungsabrede die Fortsetzung des vorbehaltenen Nießbrauchs am Erlös ausbedungen hat. Die Entscheidung steht im Widerspruch zu R 85 Abs. 4 Satz 4 ErbstR.
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