FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 12.05.2009
VI 353 - S 3804 - 006

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 12.05.2009 (VI 353 - S 3804 - 006) - DRsp Nr. 2009/80362

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 12.05.2009 - Aktenzeichen VI 353 - S 3804 - 006

DRsp Nr. 2009/80362

Erbschaftsteuer; Berechnung des nach § 5 Abs. 1 ErbStG steuerfreien Betrags bei der Zugewinngemeinschaft; Erlass vom 24. April 2007

Durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 wurde § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG dahingehend geändert, dass bei der Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung in den steuerfreien Betrag auf den Steuerwert des Endvermögens und nicht mehr auf den Steuerwert des Nachlasses abzustellen ist. Das Erbschaftsteuerreformgesetz kommt für Erwerbe zur Anwendung, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2008 entsteht.