Nach dem Wortlaut der Tz. 6.5 zu § 146 BewG des im Vorgriff auf die ErbSt-Richtlinien ergangenen gleichlautenden Ländererl. v. 28.5.1997 (BStBl 1997 I S. 592) war bei der Bedarfsbewertung eines Einfamilienhauses mit einer abgeschlossenen Wohnung die nach §
Aufgrund der hiergegen erhobenen Bedenken wurde in R 173 ErbStR v. 21.12.1998 (BStBl I Sondernummer 2/1998 S. 2) von dieser Rechtsauffassung abgewichen. R 173 ErbStR verweist ohne Einschränkung auf die Wertermittlung nach §§
Dem widerspricht die Formulierung des H 173
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