FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 04.08.2003
VI 316 - S 3808 - 014

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 04.08.2003 (VI 316 - S 3808 - 014) - DRsp Nr. 2008/83583

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 04.08.2003 - Aktenzeichen VI 316 - S 3808 - 014

DRsp Nr. 2008/83583

§ 9 ErbStG; Schenkungsteuer; Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft i.S.d. § 428 BGB

Zu den Fragen.

  • unter welchen Voraussetzungen in Fällen, in denen ein Eigentümer schenkweise einen Vermögensgegenstand gegen das Einräumen von Renten- bzw. Nutzungsrechten für sich und einen Dritten als Gesamtgläubiger überträgt, auch eine sofort zu besteuernde Schenkung des Eigentümers an den Dritten vorliegt und

  • ob in den Fällen, in denen der Schenker und dessen Ehegatte Gesamtgläubiger eines eingeräumten Nutzungsrechts sind, das erst mit dem Tod des Längerlebenden erlöschen soll, beim Tod des erstversterbenden Ehegatten die nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gestundete Steuer teilweise fällig wird.

bittet das FinMin folgende Auffassung zu vertreten: