FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.03.2003
VI 316 - S 6114- 070

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.03.2003 (VI 316 - S 6114- 070) - DRsp Nr. 2008/82639

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 03.03.2003 - Aktenzeichen VI 316 - S 6114- 070

DRsp Nr. 2008/82639

Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen bei einem Fahrzeugwechsel

Die Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG steht der schwerbehinderten Person nur für ein Fahrzeug zu. Es bestehen keine Bedenken, dass beim Erwerb eines Fahrzeuges durch eine schwerbehinderte Person, die bereits Halter eines nach § 3a KraftStG steuerbegünstigten Fahrzeuges ist, die Steuer für das zweite Fahrzeug nicht bzw. um 50 vom Hundert ermäßigt festgesetzt wird, wenn das bisherige Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Fahrzeuges ab- oder umgemeldet wird.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Das FinMin bittet, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten