FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.03.2003
VI 316 - S 3014 c - 006

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.03.2003 (VI 316 - S 3014 c - 006) - DRsp Nr. 2008/82759

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 03.03.2003 - Aktenzeichen VI 316 - S 3014 c - 006

DRsp Nr. 2008/82759

Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Feststellungsbescheiden der Bedarfsbewertung in Erbbaurechtsfällen und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden; Verfassungsmäßigkeit des § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG

Im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2002 - II B 173/01 (BStBl 2002 II S. 844), in dem dieser ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG geäußert hat, ist ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Feststellungsbescheiden der Bedarfsbewertung in Fällen des § 148 BewG zu entsprechen, wenn die Bedarfswerte erkennbar den Verkehrswert übersteigen.

Die Aussetzung der Vollziehung ist auf den Teil zu beschränken, um den der festgestellte Bedarfswert den Verkehrswert übersteigt. Zur Bestimmung des Aussetzungsbetrages ist regelmäßig ein Verkehrswertnachweis nicht erforderlich. Geeigneten Angaben des Steuerpflichtigen zur Höhe des Verkehrswerts ist zu folgen.

Der gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder ist im BStBl 2002 Teil I Seite 1381 veröffentlicht.

Ergänzende Hinweise für die Finanzämter: