FinMin Saarland - Erlass vom 21.08.2006
B/5-2 - 171/2006 - S 3810

FinMin Saarland - Erlass vom 21.08.2006 (B/5-2 - 171/2006 - S 3810) - DRsp Nr. 2008/90355

FinMin Saarland, Erlass vom 21.08.2006 - Aktenzeichen B/5-2 - 171/2006 - S 3810

DRsp Nr. 2008/90355

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG bei beschränkter Steuerpflicht

Nach Abstimmung mit den für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das FinMin zu der Frage, ob in den Fällen beschränkter Steuerpflicht § 10 Abs. 2 ErbStG anwendbar ist, wenn der Schenker zusätzlich die Steuer des Erwerbers übernimmt oder einem Anderen auferlegt oder im Erbfall die Steuer des Erwerbers einem Anderen auferlegt, wie folgt Stellung:

§ 10 Abs. 2 ErbStG kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung, weil die zu übernehmende Steuerforderung nicht zum Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG gehört.