Durch Artikel 6 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften - ÖPP-Beschleunigungsgesetz - vom 1. September 2005 (BGBl 2005 I S.
Nach Artikel 10 ist das Gesetz am Tag nach der Verkündung, mithin am 8. September 2005, in Kraft getreten.
Auszug aus ÖPP-Beschleunigungsgesetz (BGBl 2005 I S.
Nach §
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