FinMin Saarland - Erlass vom 12.06.2003
B/5-2 - 121/2003 - S 3810

FinMin Saarland - Erlass vom 12.06.2003 (B/5-2 - 121/2003 - S 3810) - DRsp Nr. 2008/83573

FinMin Saarland, Erlass vom 12.06.2003 - Aktenzeichen B/5-2 - 121/2003 - S 3810

DRsp Nr. 2008/83573

ErbStG Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft i.S.d. § 428 BGB

Zu den Fragen,

  • unter welchen Voraussetzungen in Fällen, in denen ein Eigentümer schenkweise einen Vermögensgegenstand gegen das Einräumen von Renten- bzw. Nutzungsrechten für sich und einen Dritten als Gesamtgläubiger überträgt, auch eine sofort zu besteuernde Schenkung des Eigentümers an den Dritten vorliegt und

  • ob in Fällen, in denen der Schenker und dessen Ehegatte Gesamtgläubiger eines eingeräumten Nutzungsrechts sind, das erst mit dem Tod des Längerlebenden erlöschen soll, beim Tod des erstversterbenden Ehegatten die nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gestundete Steuer teilweise fällig wird,

bitte das FinMin das Saarlands folgende Auffassung zu vertreten: