Für die Frage der Genehmigung von Vordrucken für das USt-Voranmeldungsverfahren, die von den amtlichen Vordrucken abweichen, sind die Grundsätze des BMF-Schr. v. 9.1.1992 (BStBl 1992 I S. 82) maßgeblich. Demnach müssen die Vordrucke u.a. im Format grundsätzlich den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken entsprechen. Geringfügige, technisch bedingte Veränderungen des Papierformats sind allerdings ausdrücklich zulässig.
Hierzu ist auf Bundesebene abgestimmt, dass bei der Gestaltung der abweichenden Vordrucke bewusste Verkleinerungen (> 1 %) gegenüber den amtlichen Vordrucken nicht zugelassen werden können.
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