FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 19.03.2021 IV - S 4521-00000-2017/003
FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 19.03.2021 (IV - S 4521-00000-2017/003) - DRsp Nr. 2021/80259
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 19.03.2021 - Aktenzeichen IV - S 4521-00000-2017/003
DRsp Nr. 2021/80259
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2020 - II R 49/17 - (BStBl XXX)
Mit Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17 BStBl XXX hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Die Urteilsgrundsätze gelten auch beim Erwerb von Wohnungseigentum.
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