FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 08.03.2021
S 7200 - 00000 - 2020/010

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 08.03.2021 (S 7200 - 00000 - 2020/010) - DRsp Nr. 2023/80223

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 08.03.2021 - Aktenzeichen S 7200 - 00000 - 2020/010

DRsp Nr. 2023/80223

Umsatzsteuerliche Behandlung von pauschalen Zuzahlungen zu Jobtickets und Semestertickets

Sachverhalt

Jobtickets

Arbeitgeber können eine sog. Jobticket-Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen abschließen. Diese ermöglicht es den Mitarbeitern des Arbeitgebers, eine persönliche Jahreskarte für die Nutzung des gesamten Verbundnetzes (sog. Jobticket) stark vergünstigt zu erwerben. Diese Vergünstigung wird dadurch erreicht, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Eigenbeitrag des Mitarbeiters einen Grundbeitrag an das Verkehrsunternehmen entrichtet.

Die Jobticket-Vereinbarung wird auf Basis des bereits vorhandenen Fahrplan- und Leistungsangebotes des Verkehrsverbunds abgeschlossen und begründet keinen Anspruch auf Kapazitätsausweitungen. Der jeweilige Mitarbeiter bestellt das Jobticket über seinen Arbeitgeber im eigenen Namen beim Verkehrsunternehmen und bezahlt den Eigenbeitrag. Die Zahlungen des Arbeitgebers an das Verkehrsunternehmen erfolgen als festgelegte, pauschale Zahlung für die gesamte Belegschaft. Für die Berechnung des Grundbeitrags ist es daher unerheblich, ob der einzelne Mitarbeiter tatsächlich ein entsprechendes Ticket erwirbt oder nicht.

Semestertickets