Nach §
Dem Wunsch der Banken und anderen Geldinstituten, die noch immer nicht in der Lage sind, die Zinsen/Stückzinsen automationsgestützt zu berechnen, weiterhin Erleichterungen zu gewähren und die Übergangsregelung uneingeschränkt zu verlängern, kann nach übereinstimmender Auffassung der obersten FinBeh der Länder nicht entsprochen werden.
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