Durch Artikel 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBL. 2008 I S. 3018) ist § 25 ErbStG aufgehoben worden. Die Vorschrift findet danach für Erwerbe, für die die Schenkungsteuer nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist, keine Anwendung mehr (vgl. § 37 Abs. 1 ErbStG).
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