Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten kann abweichend von Abschnitt 254 Abs. 1 Satz 4
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|