Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wird die Sondervorauszahlung nach §
Beispiel:
U gibt für den Monat Dezember die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Hieraus ergibt sich eine Zahllast von 5.000 €. Nach Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung von 10.000 € ergibt sich ein Erstattungsbetrag von 5.000 €. Dieser Betrag wird an den Unternehmer für den Voranmeldungszeitraum Dezember erstattet.
Auszug aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember:
Der Bundesfinanzhof hat im Urteil 16.12.2008,
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