Die Vergütung eines vom Gericht oder einer Behörde beauftragten Sachverständigen bzw. geladenen Zeugen richtet sich nach den Bestimmungen des
Während die Entschädigung von Zeugen echten Schadensersatz darstellt, ist in den Vergütungen für Sachverständige und Gutachter Entgelt im Leistungsaustausch zu sehen (vgl. Abschnitt 3 Abs. 8
Ob jemand als Zeuge, Sachverständiger oder sachverständiger Zeuge anzusehen ist, richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Tätigkeit, und nicht nach einer ggf. abweichenden Bezeichnung.
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