FinMin Baden-Württemberg - Schreiben vom 15.04.2010
3 - S 450.0/30

FinMin Baden-Württemberg - Schreiben vom 15.04.2010 (3 - S 450.0/30) - DRsp Nr. 2010/80257

FinMin Baden-Württemberg, Schreiben vom 15.04.2010 - Aktenzeichen 3 - S 450.0/30

DRsp Nr. 2010/80257

Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage bei Erwerb kontaminierter Grundstücke und bei Übernahme von Investitions- und Beschäftigungsgarantien

Zu der Frage, von welcher Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer zu erheben ist, wenn

  • Grundstückskaufverträge zugleich Regelungen über die Beseitigung von Altlasten enthalten,

  • der Erwerber sich verpflichtet, bestimmte Investitionen zu tätigen und/oder einen bestimmten Beschäftigungsstand aufzubauen bzw. beizubehalten,

bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

zu 1.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.