FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 23.06.2003
3 - S 4505 / 16

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 23.06.2003 (3 - S 4505 / 16) - DRsp Nr. 2008/83521

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 23.06.2003 - Aktenzeichen 3 - S 4505 / 16

DRsp Nr. 2008/83521

Erwerbsgegenstand bei einem auf ein Grundstück gerichteten Kaufrechtsvermächtnis

Im Bezugserlass ist ausgeführt, dass nach den BFH-Urteilen vom 6.06.2001 (BStBl 2001 II S. 605 und S. 725) für die Erbschaftsteuer davon auszugehen ist, dass bei einem Kaufrechtsvermächtnis nicht das Grundstück selbst, sondern das Übernahmerecht als Gestaltungsrecht den Erwerbsgegenstand darstellt.