Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt Folgendes:
Beginnend mit dem Anmeldungszeitraum Juli 2002 ist die Versicherungsteuer (§
Dieser Erlass entspricht dem BMF-Schreiben 18. März 2002 - IV B 5 - S 6532 - 3/02/IV B 5 - S 6592 - 1/02 -.
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