Zusammenfassender Erlass vom 7. Februar 2003
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat auch die Friseur-Innung Schwarzwald-Baar im Jahr 2002 ein Sonderkonto für Zuwendungen zur Unterstützung von Hochwassergeschädigten in den im Bundesgebiet betroffenen Ländern eingerichtet. Im Nachgang zum o.g. zusammenfassenden Erlass teilt das FinMin Ba-Wü daher noch folgendes Sonderkonto, auf das Zuwendungen eingezahlt werden konnten, mit:
Friseur-Innung Schwarzwald-Baar | |
Sparkasse Villingen-Schwenningen | |
Konto-Nr.: | 78073 |
Bankleitzahl: | 694 500 65 |
Kennwort: „Friseure in Not” |
Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen des o.g. Spendenaufrufs geleistet wurden, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß §
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