FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 07.02.2003
3 - S 6114 / 15

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 07.02.2003 (3 - S 6114 / 15) - DRsp Nr. 2008/82636

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 07.02.2003 - Aktenzeichen 3 - S 6114 / 15

DRsp Nr. 2008/82636

Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen bei einem Fahrzeugwechsel

Erlass vom 20. März 1979 - S 6105 A - 4/75 -

Die Steuervergünstigung nach § 3 a KraftStG steht der schwerbehinderten Person nur für ein Fahrzeug zu. Es bestehen keine Bedenken, dass beim Erwerb eines Fahrzeugs durch eine schwerbehinderte Person, die bereits Halter eines nach § 3 a KraftStG steuerbegünstigten Fahrzeugs ist, die Steuer für das zweite Fahrzeug nicht bzw. um 50 v.H. ermäßigt festgesetzt wird, wenn das bisherige Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Fahrzeugs ab- oder umgemeldet wird.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder und tritt an die Stelle des Bezugserlasses.

Das FinMin bittet, die Finanzämter hiervon zu unterrichten und den Erlass in die Kraftfahrzeugsteuerkartei aufzunehmen.