Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2003 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziffer ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der EU-Kommission am 15. November 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG 2002 Nr. C 279 S. 4; Berichtigung: ABl. EG 2002 Nr. C 309 S. 20) veröffentlicht. Zu ihrer Information übersendet das BMF in der Anlage einen Abdruck dieser Liste nebst der Berichtigung. Auf das Schreiben vom 8. November 2001 - IV B 2 - S 7092 - 128/01 - wird Bezug genommen.
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26b Buchstabe A Ziffer ii). der Richtlinie
(2002/C 279/03)
Gültig für das Jahr 2003
ERLÄUTERUNGEN
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
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