BMF - Schreiben vom 30.07.2009
IV A 3 - S 0062/08/10007 - 06

BMF - Schreiben vom 30.07.2009 (IV A 3 - S 0062/08/10007 - 06) - DRsp Nr. 2009/80530

BMF, Schreiben vom 30.07.2009 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0062/08/10007 - 06

DRsp Nr. 2009/80530

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2. Januar 2008 (BStBl 2008 I S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Januar 2009(BStBl 2009 I S. 8) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 der Regelung zu § 1 werden die Wörter „Erteilung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen” durch die Wörter „Erteilung von Bescheinigungen in Steuersachen” ersetzt.

2. Die Regelung zu § 18 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter „freiberuflicher Tätigkeit” durch die Wörter „selbständiger Arbeit” ersetzt.

b) Nummer 2 wird aufgehoben.

3. Die Regelung zu § 30 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 4.8 wird wie folgt gefasst:

„4.8 Gerichtliche Verfahren im Vollstreckungsverfahren

4.8.1 Im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage (§ 262) darf die Vollstreckungsbehörde (§ 249 Abs. 1 Satz 3) im Prozess Verhältnisse des Vollstreckungsschuldners und anderer Personen nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 offenbaren, soweit dies der Durchsetzung der Steueransprüche gegen den Vollstreckungsschuldner dient.