Es wurde gefragt ob auf Warenumschließungen aus Kunststoffen, für die nach der Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen vom 20.12.1988 (BGBl 1988 I S.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mitgeteilt, daß keine Bedenken bestehen, die Regelung des Abschnitts 149 Abs. 8
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|