BMF - Schreiben vom 25.07.2002
S 2176
Fundstellen:
BStBl 2002 I 706

BMF - Schreiben vom 25.07.2002 (S 2176) - DRsp Nr. 2008/85397

BMF, Schreiben vom 25.07.2002 - Aktenzeichen S 2176

DRsp Nr. 2008/85397

§ 6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten

Zur Frage der steuerrechtlichen Anerkennung von Zusagen auf Hinterbliebenenversorgung für den in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner des versorgungsberechtigten AN nimmt das BMF nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

Aufwendungen für Versorgungszulagen an AN, die eine Hinterbliebenenversorgung für den in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner des Versorgungsberechtigten vorsehen, können nur dann nach Maßgabe von § 4 Abs. 4, § 4c, § 4d oder § 4e EStG als BA abgezogen werden, wenn die in Aussicht gestellten Leistungen betrieblich veranlasst sind. Die Zusage auf eine Hinterbliebenenversorgung ist als Pensionsrückstellung nach § 6a EStG zu passivieren und darf nur angesetzt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen (R 31c Abs. 2 EStR) vorliegen.