BMF - Schreiben vom 24.08.2006
IV C 5 - S 2533 - 45/06

BMF - Schreiben vom 24.08.2006 (IV C 5 - S 2533 - 45/06) - DRsp Nr. 2008/90376

BMF, Schreiben vom 24.08.2006 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533 - 45/06

DRsp Nr. 2008/90376

Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2007

Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2007 (einschließlich länderunterschiedlicher Werte) bekannt gegeben.

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?

Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuer-Anmeldung auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln ist. Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter den Internet-Adressen www.elster.de oder www.finanzamt.de sowie bei Ihrem Finanzamt. Ihrem steuerlichen Berater oder ihrem datenverarbeitenden Unternehmen. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; In diesem Fall haben Sie oder eine zu ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung zu unterschreiben.

Abführung der Steuerabzugsbeträge