BMF - Schreiben vom 23.05.2003
IV C 2 - S 3844 - 4/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 331

BMF - Schreiben vom 23.05.2003 (IV C 2 - S 3844 - 4/03) - DRsp Nr. 2008/83565

BMF, Schreiben vom 23.05.2003 - Aktenzeichen IV C 2 - S 3844 - 4/03

DRsp Nr. 2008/83565

§ 33 ErbStG Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 3 ErbStG für überbetriebliche (Gruppen-)Unterstützungskassen

Es wurde um Prüfung gebeten, ob überbetriebliche (Gruppen-)Unterstützungskassen nach § 33 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 ErbStDV anzeigepflichtig sind, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF hierzu mit, dass das geltende Recht solche Einrichtungen nicht zur Erstattung einer Anzeige an das Finanzamt verpflichtet.

Fundstellen
BStBl 2003 I 331