Nach §
Entscheidend für die Frage, ob die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen, ist, ob den Betreibern eine Betriebs- und Beförderungspflicht übertragen ist, damit jedermann, der die Beförderungsbedingungen erfüllt, die auf den Schienenwegen verkehrenden Bahnen benutzen kann. Schienenwege, auf denen Bahnen betrieben werden, die nur von einem eingeschränkten Personenkreis benutzt werden können, sind deshalb von der Steuerbefreiung ausgenommen, weil sie nicht unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienen.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|