BMF - Schreiben vom 22.05.2003
IV C 2 - S 3844 - 3/03

BMF - Schreiben vom 22.05.2003 (IV C 2 - S 3844 - 3/03) - DRsp Nr. 2008/83564

BMF, Schreiben vom 22.05.2003 - Aktenzeichen IV C 2 - S 3844 - 3/03

DRsp Nr. 2008/83564

§ 33 ErbStG Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 3 ErbStG; Anzeigepflicht bei Leistungen aus Restschuldversicherungen im Fall der Arbeitsunfähigkeit

Es wurde gefragt, ob Versicherungsunternehmen eine Anzeige erstatten müssen, wenn wiederkehrende Leistungen aus einer Restschuldversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten/Darlehensnehmer gezahlt werden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF hierzu mit, dass die Versicherungsunternehmen in diesem Fall zur Vermeidung überflüssigen Verwaltungsaufwands auf eine Anzeige verzichten können.