BMF - Schreiben vom 21.10.2002
IV A6 - S 2133- 18/02

BMF - Schreiben vom 21.10.2002 (IV A6 - S 2133- 18/02) - DRsp Nr. 2008/85862

BMF, Schreiben vom 21.10.2002 - Aktenzeichen IV A6 - S 2133- 18/02

DRsp Nr. 2008/85862

§ 5 EStG Bilanzsteuerrechtliche Fragen der Getränkeindustrie; Zeitpunkt einer bilanziellen Erfassung von Pfanderstattungsansprüchen

Sie erkundigen sich nach dem Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung von Pfanderstattungsansprüchen eines Getränkefachgroßhändlers gegenüber seinen Lieferanten.

Hat der Kaufmann im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren Pfandgelder verauslagt, so hat er in Höhe der verauslagten Gelder eine Forderung auf Rückerstattung zu aktivieren. Die Aktivierungspflicht wird nicht dadurch berührt, dass die bepfandete Ware vom Unternehmer an seine Abnehmer weiterveräußert worden ist.