BMF - Schreiben vom 20.07.1992
IV B 3 -S 2181 - 3/92
Fundstellen:
BStBl 1992 I 415

BMF - Schreiben vom 20.07.1992 (IV B 3 -S 2181 - 3/92) - DRsp Nr. 2008/81734

BMF, Schreiben vom 20.07.1992 - Aktenzeichen IV B 3 -S 2181 - 3/92

DRsp Nr. 2008/81734

§ 7 a EStG; AfA bei Gebäuden nach Ablauf eines Begünstigungszeitraums

Sind für ein Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden, so sind nach dem o.a. BFH-Urteil die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach einer dem „§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zugrundeliegenden Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes abzüglich des Begünstigungszeitraums” zu bemessen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: