BMF - Schreiben vom 20.01.2003
IV D 2 - S 0321 - 4/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 74

BMF - Schreiben vom 20.01.2003 (IV D 2 - S 0321 - 4/03) - DRsp Nr. 2008/82733

BMF, Schreiben vom 20.01.2003 - Aktenzeichen IV D 2 - S 0321 - 4/03

DRsp Nr. 2008/82733

§ 150 AO Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax

Nach dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 - V R 31/01 - (BStBl 2003 II S. …) kann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax wirksam übermittelt werden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils zur Telefax-Übermittlung auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt. Somit können beispielsweise Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch beispielsweise Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.

Fundstellen
BStBl 2003 I 74