BMF - Schreiben vom 19.02.2021
IV C 1 - S 2252/19/10003 :007

BMF - Schreiben vom 19.02.2021 (IV C 1 - S 2252/19/10003 :007) - DRsp Nr. 2021/80194

BMF, Schreiben vom 19.02.2021 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2252/19/10003 :007

DRsp Nr. 2021/80194

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)

Unter Bezugnahme auf der Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 (BStBl 2016 I S. 85) wie folgt geändert:

Randnummer 57 wird wie folgt gefasst:

„Zertifikate

Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert oder eingelöst, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, sind die Einnahmen Einkünfte im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG.

Für vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Inhaberschuldverschreibungen findet § Absatz Satz 17 Anwendung.“