BMF - Schreiben vom 17.12.2002
IV A 6 -S 2176 - 47/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1397

BMF - Schreiben vom 17.12.2002 (IV A 6 -S 2176 - 47/02) - DRsp Nr. 2008/82891

BMF, Schreiben vom 17.12.2002 - Aktenzeichen IV A 6 -S 2176 - 47/02

DRsp Nr. 2008/82891

§ 6 a EStG Betriebliche Altersversorgung; Rückstellungen nach § 6a EStG bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen

Zur Frage des Ansatzes und der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die neben einem garantierten Mindestbetrag Leistungen vorsehen, die vom Wert bestimmter Wertpapiere zu einem festgelegten Zeitpunkt abhängen (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

1. Ansatz und Bewertung der Pensionsrückstellung

Eine Pensionsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Am Bilanzstichtag ungewisse Erhöhungen oder Verminderungen der Pensionsleistungen können erst berücksichtigt werden, wenn sie eingetreten sind (§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG).