Zu den Fragen betr. die Einkunftsermittlung bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden PersGes nimmt der BdF unter Bezug auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:
Frage 1: Ist für die Erfassung aller
Sind die Vermögensgegenstände getrennt nach Anlage- und Umlaufvermögen so auszuweisen, wie dies bei der vermögensverwaltenden Gesellschaft der Fall ist oder aber sind, sofern die Beteiligung im Anlagevermögen gehalten wird, sämtliche Vermögensgegenstände als Anlagevermögen, sofern die Beteiligung im Umlaufvermögen gehalten sind, sämtliche Vermögensgegenstände als Umlaufvermögen auszuweisen?
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