BMF - Schreiben vom 13.04.2005
IV A 6 - S 7424 e - 3/05

BMF - Schreiben vom 13.04.2005 (IV A 6 - S 7424 e - 3/05) - DRsp Nr. 2008/88783

BMF, Schreiben vom 13.04.2005 - Aktenzeichen IV A 6 - S 7424 e - 3/05

DRsp Nr. 2008/88783

Kontrollverfahren zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Unternehmern, die Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen; Kontrollmitteilung (§ 18 Abs. 11 UStG) und Anordnung einer Sicherheitsleistung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Übermittlung der durch die Mobilien Kontrollgruppen bei Kontrollen nach § 18 Abs. 11 UStG festgestellten Daten wird das Vordruckmuster

  • Kontrollmitteilung über Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 11 UStG) - Vordruckmuster 2604

neu herausgegeben.

Der Vordruck ersetzt ab sofort das mit BMF-Schreiben vom 28. November 2000 - IV D 1 - S 7424 e - 2/00 - eingeführte Vordruckmuster und berücksichtigt neben redaktionellen Änderungen die Einführung des § 18 Abs. 12 UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S. 2645, BStBl 2003 I S. 710). Die Kontrollmitteilung ist wie bisher durch die Mobilen Kontrollgruppen dem Bundesamt für Finanzen zu übermitteln und vom Bundesamt für Finanzen zusammen mit dem Vordruck „Personenbeförderung-Korrespondenz/Rückmeldung an BfF” den zuständigen Finanzämtern zu übersenden.