Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Übermittlung der durch die Mobilien Kontrollgruppen bei Kontrollen nach § 18 Abs. 11 UStG festgestellten Daten wird das Vordruckmuster
Kontrollmitteilung über Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 11 UStG) - Vordruckmuster 2604
neu herausgegeben.
Der Vordruck ersetzt ab sofort das mit BMF-Schreiben vom 28. November 2000 - IV D 1 - S 7424 e - 2/00 - eingeführte Vordruckmuster und berücksichtigt neben redaktionellen Änderungen die Einführung des § 18 Abs. 12 UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S.
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