BMF - Schreiben vom 12.08.2009
IV C 6 - S 2137/09/10003

BMF - Schreiben vom 12.08.2009 (IV C 6 - S 2137/09/10003) - DRsp Nr. 2009/80520

BMF, Schreiben vom 12.08.2009 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2137/09/10003

DRsp Nr. 2009/80520

Ausweis der von einem Kraftfahrzeug-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Kraftfahrzeugen; Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 11. Oktober 2007 - IV R 52/04 - (BStBl 2009 II S. …)

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 11. Oktober 2007 - IV R 52/04 - (BStBl 2009 II S. …) entschieden, dass

1. eine beim Verkauf von Neuwagen eingegangene Rückkaufsverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung darstellt, die losgelöst von dem etwa nachfolgenden Rückkaufgeschäft zu beurteilen ist;

2. für die von einem Kraftfahrzeug-Händler mit Abschluss des Fahrzeugkaufvertrages übernommene Rückkaufsverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine Verbindlichkeit auszuweisen ist.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieser Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.