BMF - Schreiben vom 12.02.2002
IV A 6 - S 2144 c - 2/01

BMF - Schreiben vom 12.02.2002 (IV A 6 - S 2144 c - 2/01) - DRsp Nr. 2008/83195

BMF, Schreiben vom 12.02.2002 - Aktenzeichen IV A 6 - S 2144 c - 2/01

DRsp Nr. 2008/83195

§ 4d EStG, Dauer der Unterbrechung laufender Beitragsleistungen an rückgedeckte Unterstützungskassen nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c EStG

In einem Antwortschreiben an ein Versicherungsunternehmen hat das BMF zur Frage nach der höchstmöglichen Dauer einer Unterbrechung der Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung im Sinne von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c EStG wie folgt Stellung genommen:

„Das BMF-Schreiben vom 28. Nov. 1996 zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an Unterstützungskassen nimmt im Abschnitt E zur Frage der Unterbrechung von laufenden Beitragszahlungen an rückgedeckte Unterstützungskassen im Sinne von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c EStG Stellung. Danach bleibt die Rückdeckungsversicherung auch dann begünstigt, wenn die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt wird. Für eine endgültige Beitragseinstellung gilt Entsprechendes.

Grund und Dauer der Unterbrechung der Beitragszahlungen sind aus steuerlicher Sicht grundsätzlich ohne Bedeutung.