BMF - Schreiben vom 11.02.1992
IV B 2 - S 2137 - 8/92

BMF - Schreiben vom 11.02.1992 (IV B 2 - S 2137 - 8/92) - DRsp Nr. 2008/81718

BMF, Schreiben vom 11.02.1992 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2137 - 8/92

DRsp Nr. 2008/81718

§ 5 EStG; Rückstellungen wegen Vernichtung gelagerter Altreifen

Es ist gefragt worden, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Vernichtung gelagerter Altreifen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BdF hierzu wie folgt Stellung:

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur gebildet werden, wenn es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Dritten oder um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen handelt; sie müssen vor dem Bilanzstichtag verursacht sein und mit einer Inanspruchnahme muß ernsthaft zu rechnen sein (vgl. Abschnitt 31 c Abs. 2 EStR).