Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:
Der
„4. Zuständigkeitsregelungen enthalten auch § 20a i. V. mit der AN-Zuständigkeitsverordnung-Bau v. 30.8.2001 (BGBl I S.
„Zu § 30 - Steuergeheimnis:
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|