Die ertragstl. Behandlung von Bestechungsgeldern, Schmiergeldzahlungen und ähnlichen Zuwendungen wie auch deren strafrechtliche Ahndung sind in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden.
Mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1996 v. 11.10.1995 (BGBl 1995 I S.
Durch die Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl 1999 I S.
Die Strafrechtsnormen, an die die stl. Regelung anknüpft, sind durch mehrere Gesetze ausgedehnt worden:
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