Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat gemäß Artikel 226 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wegen der Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse wesentlicher Beteiligungen bei einem Wegzug aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Im Hinblick darauf soll §
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des §
Die Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum des Wegzugs ist unter Einbeziehung der nach §
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